Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

 

Das Rechtliche um Ihre Veranstaltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Leistungen, die ein Kunde mit dem aus dem Angebot bzw. Vertrag ersichtlichen Veranstalter abschließt. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Der Teilnehmer erkennt mit seiner Buchung die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Der Veranstalter erkennt abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers nicht an, es sei denn, er hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

Risiko liegt in der Natur des Outdoorsports. Einige Gedanken zu Outdooraktivitäten
Der Veranstalter versucht alle Veranstaltungen und Kurse gewissenhaft vorzubereiten. Jede von mir geführte Veranstaltung möchte etwas Abenteuer sein, einen Hauch von Ungewissheit besitzen und auch ein gewisses Wagnis darstellen. Gerade dies macht den besonderen Reiz des Berg- und Outdoorsports aus. Darüber sollten Sie sich vor der Buchung im Klaren sein und in diesem Bewusstsein teilnehmen. Obwohl ich qualifizierter Tiroler Bergwanderführer, NaturCoach & OutdoorTrainer bin, wird immer ein gewisses, in der Natur des Berg- und Outdoorsports liegendes Unfall- und Verletzungsrisiko bestehen bleiben. Hier erwarte ich vom Teilnehmer eigenverantwortliches Handeln, Umsichtigkeit und eine angemessene eigenständige Vorbereitung, aber auch ein der Veranstaltung angemessenes Maß an Risikobereitschaft.

 

Wer kann teilnehmen?
An den Kursen des Veranstalters kann jeder teilnehmen, der gesund, den in den jeweiligenden Angeboten genannten Anforderungen gewachsen, sowie entsprechend ausgerüstet ist. Der Veranstalter oder Vertreter ist berechtigt, zu Beginn und noch während des Kurses oder der Veranstaltung einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. 

 

Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Kurzfristige Anmeldungen sind möglich, sofern Plätze frei sind. Ich bitte um Rücksprache. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages an und erkennt gleichzeitig dessen AGB als verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots durch den Veranstalter in Form einer schriftlichen Bestätigung zustande.

 

Zahlungen
Die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Preise verstehen sich pro Teilnehmer. Mit der schriftlichen Bestätigung, beziehungsweise nach dem Anmeldeschluss der entsprechenden Veranstaltung erhalten Sie eine Rechnung über eine Anzahlung auf den Gesamtpreis in Höhe von 20%. Die Anzahlung ist innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung fällig.

Die Zahlung des restlichen Preises richtet sich nach den Angaben des Veranstalters und der Bestätigung. Sofern dort nichts vereinbart ist, ist der Restpreis  vier Wochen vor Antritt zu bezahlen. Bei Anmeldung von weniger als 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Veranstaltungspreis nach Erhalt der Bestätigung zu bezahlen. Nach Zahlungseingang werden Ihnen weitere Veranstaltungsdetails und -informationen ohne Verzögerung zugesandt. Die Bankverbindung wird Ihnen vom Veranstalter mit der Rechnung genannt.

Leisten Sie die Anzahlung bzw. die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Fristen, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung vom Veranstaltungsvertrag zurück zu treten und den Platz entsprechend weiter zu vermitteln. In einem solchen Fall ist der Veranstalter berechtigt, Sie mit Rücktrittskosten gemäß den Punkten „Rücktritt durch den Teilnehmer / Veranstalter“ zu belasten.

 

Leistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben in den Detailprogrammen und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung.

 

Leihausrüstung
Der Veranstalter kann für die gebuchten Programme Leihausrüstungen zur Verfügung stellen. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen. Reparaturkosten für geliehenes Material, welches über das Maß der normalen Abnützung hinaus beschädigt wurde, müssen vom Teilnehmer bezahlt werden. Für Unfälle mit dem Leihmaterial übernimmt der Veranstalter keine Gewährleistung soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden am eingetretenen Schaden nachgewiesen ist.

 

Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter.

Dem Teilnehmer wird empfohlen, aufgrund der Rechtsverbindlichkeit den Rücktritt schriftlich zu erklären. Vorbehaltlich einer konkreten Entschädigung kann der Veranstalter diesen Entschädigungsanspruch entsprechend der nachfolgenden Gliederung pauschalieren.

Bei Veranstaltungen werden folgende Prozentsätze vom Gesamtpreis als Rücktrittsgebühren angesetzt

bis zum 30. Tag vor Antritt 20%
ab dem 30. Tag vor Antritt 70%
ab dem 7. Tag vor Antritt 90%
am Veranstaltungstag oder bei Nicht-Antritt 100%

Bis zum Veranstaltungsbeginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dies dem Veranstalter mitteilt. Der Veranstalter kann jedoch dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der Kunde mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

 

Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt den Vertrag kündigen: 1. bis 21 Tage vor Veranstaltungsantritt bzw. nach Anmeldeschluss bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Veranstaltung deshalb abgesagt wird, hat dem Teilnehmer spätestens am 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. nach Anmeldeschluss zuzugehen. Der Teilnehmer erhält dann seine auf den Gesamtpreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu. 2. Wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer den besonderen Anforderungen der Veranstaltung (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Veranstaltungsablauf etc.), die verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. 3. Der Veranstalter führt seine Veranstaltungen ganzjährig und grundsätzlich bei jeder Witterung durch. Tritt jedoch infolge höherer Gewalt (z.B. Wettersturz) eine Gefährdung des Veranstaltungsverlaufs auf bzw. wird dieser dadurch erschwert oder gar verunmöglicht, so ist der Veranstalter berechtigt über den zeitweiligen oder kompletten Abbruch des Kurses oder Veranstaltung zu entscheiden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Veranstalter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die dem Veranstalter von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden.

 

Film- und Fotoaufnahmen
Der Veranstalter ist berechtigt (nicht verpflichtet), während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zur Dokumentation zu erstellen, die er verpflichtend dem Kunden nach der Veranstaltung unentgeltlich zur Verfügung stellen muss. Zugleich ist er aber berechtigt, dieses Bildmaterial ohne ausdrückliche Freigabe durch einzelne abgebildete Personen zum Zweck der Werbung (z.B. für Homepage oder Druckerzeugnisse) für eigene Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber kann dem Veranstalter gegenüber Film- oder Fotoaufnahmen schriftlich untersagen. Erfolgt diese Untersagung nicht, so hat der Auftraggeber selbst dafür Sorge zu tragen, dass das Einverständnis der Teilnehmer zu den Aufnahmen vorliegt und dadurch keine Datenschutzrechte von Teilnehmern verletzt werden.

  

Kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Der Veranstalter weist vorsorglich darauf hin, dass die Regelungen über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§§ 312, 355 ff. BGB) auf die mit dem Veranstalter geschlossenen Verträge selbst bei elektronischer Buchung einer Veranstaltung – zum Beispiel via Internet oder E-Mail – gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht anwendbar sind. Dem Teilnehmer steht daher kein entsprechendes Widerrufsrecht zu.

 

Haftung
Der aus dem Angebot bzw. Vertrag ersichtliche Veranstalter ist amtlich geprüfter und autorisierter Tiroler Bergwanderführer, NaturCoach und OutdoorTrainer und über den Berufsverband der Tiroler Bergsportführer, oder entsprechende Berufsversicherungen haftpflichtversichert. Der Veranstalter haftet im Rahmen dieser abgeschlossenen Berufs-Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf fahrlässige bzw. grob fahrlässige Handlung zurückzuführen sind. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Veranstaltung auf eigene Gefahr. Die Veranstaltungen erfolgen zwar unter der Leitung des Veranstalters, werden aber in jedem Fall in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko durchgeführt. Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, den geplanten Ablauf nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhersehbarer Umstände abzuändern. Beruht ein Schaden oder eine Verletzung des Teilnehmers auf grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden des Veranstalters, so ist die Haftung auf ihn beschränkt. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Haftpflichtsumme beschränkt, soweit kein Körperschaden entstanden ist.

 

Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Outdoor-Veranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr, der Teilnehmer verzichtet – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenüber dem Veranstalter auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Die Beschränkung bezieht sich nicht auf die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, sofern der Unfall vom Veranstalter schuldhaft verursacht wurde.

Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die deliktische Haftung des Veranstalters ist für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Die genannte Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und Veranstaltung.

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Veranstaltungs-beschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, daß sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil von Vertragsleistungen sind. Wenn und soweit allerdings für den Schaden eines Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist, haftet der Veranstalter dem Teilnehmer nach Maßgabe des vorangegangenen Absatzes.

 

Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Veranstaltungsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Teilnehmer eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

 

Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Veranstaltungsverlaufs aus in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen während der Veranstaltung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zur vorbereiteten Veranstaltung entstehen oder Kosten für einen vorzeitigen Abbruch von einer veranstaltung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall. Tritt der Veranstalter oder Vertreter, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von dem Veranstalter oder Vertreter verauslagten Beträge nach Abschluss der Veranstaltung sofort zu erstatten.

 

Gewährleistung
Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem, für den Veranstalter oder Vertreter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Teilnehmer schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Gesamtpreises.

  

Vertragsaufhebung bei außergewöhnlichen Umständen
Wird die Durchführung einer Veranstaltungen infolge außergewöhnlicher Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Krieg, Unruhen, Epedemien, Flugprobleme, Streik, hoheitliche Anordnungen u.ä.) erheblich erschwert, beeinträchtigt oder sogar gefährdet, so können sowohl der Teilnehmer wie auch der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten oder kündigen. Für die erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen steht dem Veranstalter eine dem Wert entsprechende Entschädigung zu. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung und eventuell sonstig entstehende Kosten gehen in vollem Umfang zu Lasten des Teilnehmers. Darüber hinausgehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen. 

  

Mitwirkungspflicht
Bei Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und seinen Schaden gering zu halten. Insbesondere muss er seine Beanstandungen dem Veranstalter oder dem Leistungsträger mitteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, besteht kein Anspruch auf Minderung.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

 

Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung abgegebenen personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter ausschließlich für interne Zwecke, insbesondere zur Bearbeitung der Veranstaltung und zur Erfüllung vertraglicher Veranstaltungsleistungen verwendet, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt.

Im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung kann es erforderlich sein, dass personenbezogene Daten ganz oder teilweise an weitere Partner weitergegeben werden müssen. In jedem Fall ist der Veranstalter bemüht die Weitergabe dieser Daten auf ein unbedingt notwendiges Maß zu beschränken. Im Sinne einer idealen Vorbereitung auf die Veranstaltung und zur Bildung von Fahrgemeinschaften im Vorfeld einer Veranstaltung wird jedem Teilnehmer Name, Vorname, Wohnort, e-mail Adresse und Telefonnummer mitgeteilt. Aber nur dann, wenn der Termin gesichert ist und die Veranstaltung stattfindet. Sofern Sie eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an andere Veranstaltungsteilnehmer nicht wünschen, so teilen Sie dem Veranstalter dies bitte im Buchungsverlauf mit. 

 

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

 

Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen des Teilnehmers ist der Wohnort des aus dem Angebot bzw. Vertrag ersichtlichen Veranstalters. Für Klagen gegen den Teilnehmer bzw. Vertragspartner des Veranstalters, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Wohnort des Veranstalters vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

 

EU-Verordnung Nr. 524/2013 - DE: Verbraucherstreitbelegungsgesetz VSBG 

Um unserer Informationspflicht nachzukommen, weisen wir darauf hin, dass die EU-Kommission eine interaktive Website (OS-Plattform) bereit gestellt hat, die der Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften dient. Die OS-Plattform der EU-Kommission befindet sich unter dem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir schließen uns diesem Verfahren nicht an, weil wir den direkten Kontakt mit den TeilnehmernInnen unserer Veranstaltungen bevorzugen.

Zumal ist das Verfahren mit relativ hohen Gebühren im Vergleich zum durchschnittlichen Bestellwert verbunden.

Verbraucher müssen in diesem Verfahren ein Entgelt für das Streitbeilegungsverfahren zahlen, falls der Verbraucherantrag rechtsmissbräuchlich sein sollte. In diesen Fällen beträgt das Entgelt allerdings maximal 30,00 Euro. In allen anderen Fällen kann die Verbraucherschlichtungsstelle von einem Verbraucher ein angemessenes Entgelt verlangen, falls sie ihn unverzüglich, nachdem ihr bekannt geworden ist, dass an dem Verfahren ein Unternehmer sich nicht beteiligt, auf diese Kosten hingewiesen hat und der Verbraucher an dem Verfahren weiterhin teilnehmen will. 

 

Wie gesagt, ich habe den Wunsch, mit meinen TeilnehmernInnen nicht zu streiten, sondern hochwertige Bergwanderungen, Outdoortrainings und Naturcoachings zu fairen Preisen anzubieten. Probleme klären wir miteinander - gerne auch ohne die EU.